Schulfrucht für Deutschland
Die Europäische Union stellt seit Herbst 2009 Mittel für Schulfruchtprogramme zur Verfügung. Das hierfür im September 2009 verabschiedete Schulobstgesetz hat die Verantwortung für die Ausgestaltung von EU-geförderten Schulobstprogrammen in die Hände der Bundesländer gelegt. In mehreren Bundesländern gibt es inzwischen Schulobstprogramme, die von den Schülerinnen und Schülern sehr positiv aufgenommen werden.
Doch was sind eigentlich Schulfruchtprogramme? Warum werden sie gefördert? Was bringen sie? Und was können Schüler, Eltern und Lehrer tun, damit diese Programme erfolgreich sind?
Antworten auf diese Fragen finden Sie auf dieser Website, außerdem ein umfangreiches Downloadangebot und viele interessante Links.




