Das Schulobstprogramm der EU

 

Die Europäische Union stellt ab Herbst 2009 insgesamt 90 Millionen Euro für die Durchführung von Schulobstprogrammen zur Verfügung. Deutschland hat – so der Stand im Juli 2009 – Anspruch auf ca. 20 Millionen Euro aus diesem Topf, da sich nicht alle EU-Staaten für das EU-Schulobstprogramm beworben haben. Wie immer bei EU-Förderungen, müssen die nationalen Staaten ebenfalls ihr Scherflein beitragen um diese Fördergelder zu erhalten. Für Deutschland beläuft sich diese Kofinanzierung auf etwa die gleiche Summe wie die EU-Förderung, also ebenfalls ca. 20 Millionen Euro. Rein theoretisch stünden also ab Herbst 2009 40 Millionen Euro für ein Schulobstprogramm zur Verfügung. Die Kofinanzierung kann von einer staatlichen Stelle (Bund, Länder) oder von privaten Stellen (Sponsoren, Eltern, Fördervereinen) kommen.  

 

Für die Beantragung der Gelder muss in jedem Fall (also auch bei privater Finanzierung) ein entsprechendes Gesetz verabschiedet werden. Dieses sog. „Schulobstgesetz“ ist inzwischen im Vermittlungsausschuss gelandet, da sich Bund und Länder nicht über die Kofinanzierung einigen können. Wann und ob es überhaupt noch in dieser Legislaturperiode (die ja im Herbst endet) verabschiedet wird, ist derzeit offen.

 

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Sie interessieren sich für die Anträge der verschiedenen EU-Länder? Diese finden Sie - allerdings in der jeweiligen Landessprache - unter http://ec.europa.eu/agriculture/markets/fruitveg/countries/index_en.htm

 

Internationale Pilotprojekte

Internationale Pilotprojekte

Ergebnisse und Erfahrungen aus anderen Schulfruchtprogrammen auf einen Blick: internationale Schulfruchtprogramme.pdf